Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Viller Mühle, Viller 32, 47574 Goch Vertreten durch Heinz Bömler, Güterweg 16, 47574 Goch

I. für die Nutzung der Viller Mühle als Eventlocation für Veranstaltungen, Events, etc.
(Stand 09/2017)

§ I 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Eventlocation zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc.
sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen der Eventlocation wie insbesondere Catering, Equipment, Dienstleistungen etc.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die
Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen Zustimmung der Eventlocation in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde, ein einfacher Verweis auf AGB genügt hier
nicht.

§ I 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung, -verjährung, Veranstalter im
rechtlichen Sinne, Durchführbarkeit

2.1 Vertragspartner sind die Eventlocation Viller Mühle vertreten durch Heinz Bömler und der
Kunde. Bei mehreren Kunden sind alle Kunden Vertragspartner und haften persönlich und
solidarisch. Insbersondere bei Brautpaaren sind beide Partner Kunde im Sinne des Vertrages.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Viller Mühle
zustande. Der Eventlocation steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu
bestätigen.

2.2 Die Eventlocation haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eventlocation beziehungsweise
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der
Eventlocation beruhen sofern diese nicht im Rahmen des Vertrags auf den Kunden
übergegangen sind. Einer Pflichtverletzung der Eventlocation steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in
Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen der Eventlocation auftreten, wird die Eventlocation bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Eventlocation rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Alle Ansprüche gegen der Eventlocation verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der
Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eventlocation beruhen.

2.4 Der Kunde ist Veranstalter im rechtlichen Sinne und haftet in dieser Funktion gegen über
Dritten, wie seinen Gästen, Teilnehmern, Behörden etc. Im obliegen alle Pflichten des

Veranstalter. Bedarf seine geplante Veranstaltung einer Genehmigung o.ä. so obliegt es ihm,
diese entsprechend einzuholen, Anmeldungen durchzuführen etc. Insbesondere genannt sei
hier die etwaige Anmeldung bei der GEMA oder der KSK etc. Der Kunde entbindet die
Eventlocation gegenüber diesen Institutionen aus der Haftung und trägt diese alleine. Er haftet
außerdem für die Einhaltung behördlicher Auflagen und aller die Veranstaltung geltenden
gesetzlichen Vorgaben.

2.5 Mit Vertragsabschluss trägt der Kunde das Risiko der Durchführbarkeit der geplanten
Veranstaltung. Etwaige Einschränkungen durch gesetzliche oder behördliche Auflagen, höhere
Gewalt etc. berechtigen nicht zum Abzug vom vereinbarten Entgelt. Ein daraus resultierender
Mehraufwand wird durch die Eventlocation in Rechnung gestellt.
Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, so haftet der Kunde der Eventlocation
gegenüber und es werden entsprechend der u.g. Staffelung in den Stornierungsbedingungen
die vereinbarten Stornokosten in Rechnung gestellt.

§ I 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Preisanpassung

3.1 Die Eventlocation ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und der Eventlocation
zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise der Eventlocation zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
direkt oder über der Eventlocation beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und der
Eventlocation verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Ob die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Mehrwertsteuer in den angebotenen
Preisen enthalten ist, wird im Angebot festgelegt. Wenn im Angebot hierzu keine näheren
Angaben gemacht werden, so ist die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten. Bei Änderungen
der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler
Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. In Rechnung gestellt werden die zum Zeitpunkt der Veranstaltung und
Rechnungstellung gültigen Steuern. Enthalten sind die bei Angebotserstellung geltenden
Steuern.

3.4 Rechnungen der Eventlocation ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Eventlocation kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Eventlocation
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Der Eventlocation bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.

3.5 Die Eventlocation ist berechtigt, bei oder auch nach Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.6 Ferner ist die Eventlocation auch berechtigt eine Anhebung der vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.6a Dieses Verlangen kann auch nach Vertragsabschluss unbeschränkt erhoben werden.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung der Eventlocation aufrechnen oder verrechnen.

3.8 Alle Preisangebote sind freibleibend, bis zur tatsächlichen Auftragsbestätigung durch die
Eventlocation.

3.9 Liegen zwischen Auftrag und Veranstaltungsdatum mehr als 90 Tage, so ist die
Veranstaltungslocation zur Preisanpassung in Höhe der nachgewiesenen Kostensteigerung,
ohne Nachweis mindestens aber in Höhe der der allgemeinen Inflationsrate für den Zeitraum
zwischen Auftrag und Veranstaltungsdatum, sofern die allgemeine Inflationsrate den

Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre erreicht oder überschreitet.

§ I 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Eventlocation geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Eventlocation der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen und bedürfen einer persönlichen
Unterschrift.

4.2 Sofern zwischen der Eventlocation und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Eventlocation auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
gegenüber der Viller Mühle ausübt. Eine solche Vereinbarung zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag bedarf der Schriftform und einer persönlichen Unterschrift.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Eventlocation einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Eventlocation den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

4.3a Die Eventlocation hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume, sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei
pauschaliert werden und Stornokosten gemäß Auflistung 4.4 berechnet werden.

4.3b Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.

4.3c Der Viller Mühle steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.3d Die Berechnung eine entgangenen Gewinns ist statthaft.

4.4 Stornierungsbedingungen:
Nach Vertragsabschluss berechnet die Location für die Stornierung
ab Vertragsschluss bis 20 Wochen vor dem VATermin : 25% der
beauftragten Leistungen
19 bis 12 Wochen vor dem Termin : 50% der beauftragten Leistungen
11 bis 3 Wochen vor dem Termin : 75% der beauftragten Leistungen
ab 2 Wochen vor dem Termin : 85% der beauftragten Leistungen
ab 7 Tage vor dem Termin : 100% der beauftragten Leistungen
Ist noch keine konkrete Ausführung der Veranstaltung oder Leistung festgelegt
worden, so gilt für die Berechnung etwaiger Stornierungskosten der günstigste
Angebotspreis aus dem letzten gültigen Angebot zzgl. 25% für durschnittliche
Ergänzungsleistungen.

4.5 Teilnehmerzahl
Die Mitteilung der verbindlichen Teilnehmerzahl muss spätestens 10 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn erfolgen um eine mangelfreie Leistung der Eventlocation zu
gewährleisten. Mängel die durch eine falsche Personenzahl oder eine verspätete Mitteilung
verursacht werden berechtigen nicht zu etwaigen Abzügen. Erfolgt die Mitteilung durch den
Kunden nicht fristgerecht, so wird mindestens die Teilnehmerzahl des letzten gültigen
Angebotes oder Auftragsbestätigung zu Grunde gelegt.

4.5a Mengenreduzierung nach Vertragsabschluss
Im Angebot wird im allgemeinen eine Mindestteilnehmerzahl genannt, für die der
angebotene Preis Gültigkeit hat. Bei Unterschreitung dieser Personenzahl, werden
die Kosten für diese Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Es steht dem
Kunden frei, nach Vertragsabschluss ein in der Teilnehmerzahl an gepasstes
Angebot von der Eventlocation zu erbitten; wird dieser Bitte gefolgt, so gelten die
angepassten Preise als Vertragsgrundlage. Die Eventlocation ist nach
Vertragsabschluss nicht verpflichtet ein solches neues Angebot zu erstellen.

4.5b Mengenerhöhung nach Vertragsabschluss
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist der Eventlocation umgehend nach Kenntnis
durch den Kunden mitzuteilen und es wird die erhöhte Teilnehmerzahl in Rechnung
gestellt. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl musst spätestens vor Beginn der
Veranstaltung angemeldet sein, andernfalls hat die Eventlocation das Recht nicht
angemeldete Teilnehmer mit einem Aufschlag von 100% in Rechnung zu stellen.

§ I 5 Rücktritt der Eventlocation

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist die Eventlocation in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Eventlocation mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Eventlocation gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Eventlocation ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Eventlocation berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere von der Eventlocation nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– die Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eventlocation in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der
Eventlocation zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt der Eventlocation begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.

§ I 6 Räumlichkeiten und Veranstaltungszeit

6.1 Die Eventlocation schuldet dem Kunden keine exklusive Nutzung des Geländes oder der
Räumlichkeiten. Eine exklusive Nutzung kann ausdrückliche und schriftlich vereinbart werden
und wird mit dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Gebührensatz in Rechnung
gestellt. Eine Änderung der Personenzahl berechtigt die Eventlocation andere Räumlichkeiten,
Flächen und Aufteilungen für die Veranstaltung einzuplanen.

6.2 Der Kunde kann die vereinbarten Räumlichkeiten zu den jeweils vereinbarten Zeiten
/Zeitkorridore zB. wie in einem Ablaufplan genannt nutzen. Eine anderweitige Nutzung durch
die Location außerhalb dieser Zeiten bleibt vorbehalten. Das Einbringen von zB Dekorationen,

Technik, PA oder anderer Dinge durch den Kunden in die Räumlichkeiten außerhalb dieser
Zeiten bedarf der schriftlichen Genehmigung der Eventlocation und hat keinen Einfluss auf die
o.g. anderweitige Nutzung durch die Viller Mühle außerhalb der jeweiligen Zeitkorridore. Die
Erlaubnis ist nicht Bestandteil der Vertragsvereinbarungen und kann jederzeit durch die
Eventlocation widerrufen werden.

6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und
stimmt der Eventlocation diesen Abweichungen zu, so kann die Eventlocation die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Eventlocation trifft ein
Verschulden. Sind zeitlich begrenzte Leistungen vereinbart so werden diese um die
verschobenen Zeiten verlängert und entsprechend der vereinbarten Kosten anteilig erhöht in
Rechnung gestellt.

§ I 7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Eventlocation.

§ I 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit die Eventlocation für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des
Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
Er stellt die Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des
Stromnetzes der Eventlocation bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser
Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der
Eventlocation gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Eventlocation diese nicht zu vertreten
hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Eventlocation pauschal
erfassen und berechnen.

8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der Eventlocation berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Eventlocation eine
Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der
Eventlocation ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5 Störungen an von der Eventlocation zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Eventlocation diese Störungen nicht zu
vertreten hat.

§ I 9 Verlust, Beschädigung oder Beschaffenheit mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf
Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. Die Eventlocation
übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Eventlocation. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine
vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu
entsprechen. Die Eventlocation ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation berechtigt, bereits eingebrachtes
Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Eventlocation abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation, Entfernung und

Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann die Eventlocation für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine
angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

§ I 10 Haftung des Kunden für Schäden, Auflagen

10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar etc, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder
ihn selbst verursacht werden.

10.2 Der Kunde haftet ausserdem für die Einhaltung aller geltenden Auflagen seien sie
gesetzlich/ behördlich oder durch die Eventlocation vorgegeben, auch durch seine Gäste und
Teilnehmer etc. Wie zB das JuSchG, IfsG, Parkplatzregelungen, etc.

10.3 Die Eventlocation kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung
verlangen.

§ I 11 Speisen & Getränke

11.1 Es ist nicht möglich eigene Speisen und oder Getränke zu stellen.
Nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung kan hiervon abgewichen werden, wobei eine
entsprechende Gebühr entsprechend des Umfangs und der Menge selbstverständlich fällig
wird. Die Höhe bestimmt die Viller Mühle.

11.2 Für alle von der Viller Mühle gestellten Getränke und Speisen kann über die Inhaltsstoffe
sowie Allergene informiert werden.
Es ist Aufgabe des Kunden Allergien und Unverträglichkeiten seiner Gäste schriftlich bis 4
Wochen vor der Veranstaltung anzumelden. Eine Rücksichtnahme auf solche
Unverträglichkeiten ist nicht Bestandteil eines Angebotes, sondern nur enthalten, wenn
ausdrücklich schriftlich in der entsprechenden Leistungsbeschreibung aufgeführt.

11.3 Grundsätzlich werden Allergene wie Gluten, Nüsse, Fisch, Milch, Senf, Sesam,
Schalenfrüchte, Sellerie, Eier, Soja, Krebstiere in unserem Betrieb verarbeitet und können
sofern nicht per Rezeptur enthalten, trotz größter Sorgfalt dennoch in Spuren enthalten sein.

§ I 12 Verbraucherstreitbelegungsgesetz
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unser
Unternehmen nimmt derzeit nicht an den dort angebotenen Verfahren zur alternativen
Streitbeilegung teil. Die Viller Mühle ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ I 13 Änderungen der AGB
Die behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über die
Änderungen wird die Viller Mühle auf dieserer Plattform informieren. Für Rechtshandlungen,
die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die
Änderungen der AGB gelten als Kunden genehmigt, wenn er Angebote nach erfolgter Änderung
an nimmt oder nach Inkrafttreten der neuen AGB nutzt oder in Anspruch nimmt.

§ I 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Kleve. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen

Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz.

14.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Viller Mühle als Foto- oder
Videolocation (Stand 01/2019)
Für die Nutzung der Viller Mühle als Fotolocation gelten unsere Preislisten in aktuell
gültige Fassung. Bitte informieren Sie sich stets vor der Buchung über den dann
gültigen Tarif.
Darüber hinaus können individuelle Tagessätze, Sonderkonditionen und Nachlässe
nach Bedarf angeboten werden, eine solche Absprache bedarf der Schriftform.
Alle Preise verstehen sich zzgl. aller anfallender Nebenkosten wie Energie, Reinigung,
Aufräum- und Umbauarbeiten etc.
Alle Preise gelten, sofern nicht anders angeboten, zzgl. der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer,
da sich diese Dienstleistung an Gewerbetreibende richtet. Für Endverbraucher halten wir eine
gesonderte Preisliste inkl. der jeweiligen Mehrwertsteuer bereit, es obligt dem Mieter sich als
Endverbraucher erkennbar zu machen.
Die Kosten sind bitte vor Beginn des Shootings in Vorkasse oder spätestens vor Ort zu
begleichen.
Beim Verlassen des Geländes ohne Bezahlung sind wir berechtigt einen Zuschlag von 100%
der ausstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Abweichende Vereinbarungen zur Bezahlung etc. bedürfen der Schriftform.
Etwaige Mehrkosten z.B. durch Verlängerung des Shootingzeitraums oder Nebenkosten können
im Anschluss an das Shooting in unserem Büro beglichen werden. Sofern eine konkrete
Feststellung der Kosten so wie Nebenkosten nicht sofort erfolgen kann, geschieht eine
gesonderte Rechnungstellung zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Dauer der Anmietung beginnt mit der Ankunft des ersten Beteiligten im Gelände,
spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn
der Mieter die Location erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Die Anmietung endet
wenn der letzte Beteiligte das Gelände verlasssen hat, frühestens jedoch mit dem im Vorfeld
vereinbarten Ende, auch wenn der Mieter die Location früher als vereinbart verläßt.
Berechnet wird jede begonnene Stunde.
Bitte melden Sie sich nach Beendigung des Shootings bei uns ab, da die Zeitspanne bis zu
diesem Moment berechnet wird. Ohne entsprechende Abmeldung behalten wir uns das Recht
vor die Aufenthaltsdauer zu schätzen; ein zeitlicher Sicherheitszuschlag ist hierbei statthaft.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und
besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache
mitgebracht werden.
Alle mitgebrachten und eingebrachten Gegenstände sind nach dem Shooting restlos und
rückstandsfrei zu entfernen. Dies gilt insbesondere auch für Konfettikanonen, Farbbomben etc.
Die Entfernung eventuell zurückgelassener Gegenstände oder Rückstände sowie Abfälle kann
von uns in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände
pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten
Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken
verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes erstattet
der Vermieter eine polizeiliche Anzeige.

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume, Gegenstände und des Geländes
auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten
Räume, Gegenstände und Gelände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an
mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von
denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt. Die Verwendung der örtlichen Stromanschlüsse
ohne vorherige Absprache ist nicht gestattet.
Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort
anzuzeigen und werden protokolliert.
Für Schäden in unserem Gelände und an unseren Objekten, Gebäuden etc. haften unser
Auftrageber sowie alle Teilnehmer des Shootings gesamtschuldnerisch und solidarisch.
Gleiches gilt für Schäden gegenüber Dritten.
Gleiches gilt für Verletzungen von Urheberrechten, von Markenrechten, von
Persönlichkeitsrechten etc.
Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht -je nach Tarif- Aufnahmen in den am
jeweiligen Tag des Shootings frei verfügbaren Räumen und Geländeteilen zu erstellen.
Außerhalb des Geländes und in vermieteten Bereichen des Objektes können wir keine
Erlaubnis erteilen, gleiches gilt für Bereichen in denen am Tag des Shootings Veranstaltungen
stattfinden.
Bei Stornierung / Widerruf innerhalb von 60 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten,
welche Ihnen in Rechnung gestellt werden:
Zeitraum vor Anmietung zu zahlender Anteil der Mietgebühren
60 bis 30 Tage: 25%
30 Tage bis 7 Tage: 50%
7 Tage bis 48h: 90%
innerhalb von 48h: 100%
Stornierungkosten können anteilig erlassen werden, wenn der Termin nach erfolgter
Stornierung erneut durch andere Mieter belegt wird.
Durch die Bestätigung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten und
des Grundstücks dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung
teilhabenden Fotografen und Filmern die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und
Filmaufnahmen in unserer Location gemäß Tarif. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen
Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und
kommerzielle Zwecke.
Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten oder das Grundstück enthalten dürfen
NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen und auf dem Grundstück untersagt. Bei
Mißachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen
Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder
pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als
Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche
nicht aus.
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen
geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Location umgehen,
Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten,
die der jeweilig zuständige Mitarbeiter für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die
Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine
Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. das
Grundstück umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters
ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Schuldner der Gesamtkosten ist unser Auftraggeber. Sofern dieser nicht identisch ist mit dem
Auftraggeber des Fotoshootings, so haften die Auftraggeber des Shootings und unser

Auftraggeber gesamtschuldnerisch und solidarisch.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der
Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche
Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Kleve.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website /
Internetplattformen villermuehle.de und andere.(Stand 01/2011)

§ III 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden, der die Inhalte der o.
g. Internetplattformen („die Plattform“) konsumiert und nutzt („der Nutzer“) sowohl für
registrierte als auch nicht registrierte Nutzer und zwar auch dann, wenn der Zugriff auf die
Websites außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Die Bedingungen gelten für die
gesamte Plattform. Dazu gehören die Websites von und unter www.villermuehle.de, darunter
auch eventsmitstil.de, heiratenamniederrhein.de, hochzeitamniederrhein.de,
hochzeitwieimtraum.de, viller-events.de und weitere.
Die Plattform wird ausschließlich von Heinz Bömler (nachfolgend Viller Mühle, Heinz Bömler
oder der Betreiber) betrieben.

§ III 2 Änderungen der AGB / Kündigungsrecht
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Über die Änderungen wird der Betreiber auf der Plattform informieren. Für Rechtshandlungen,
die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die
Änderungen der AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er Angebote der Plattform nach
Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin nutzt oder nicht innerhalb von
zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.

§ III 3 Anerkennung der AGB als Vertragsgrundlage
Mit dem Antrag auf Registrierung und der Registrierung durch
villermuehle.de kommt ein Nutzungsvertrag zwischen villermuehle.de und dem Nutzer
zustande („der Nutzungsvertrag“). Der Nutzer erkennt mit seinem Antrag die Geltung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage des Nutzungsvertrags an.
Sofern Leistungen und Waren von Kooperationspartnern des Betreibers angeboten werden
(z.B. im Hinblick auf Content, Services, Shop-Produkte, etc.), wird Heinz Bömler im Hinblick
auf diese Leistungen und Waren nicht Vertragspartner des Nutzers. Diese Verträge werden
allein zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner geschlossen. Es gelten ausschließlich
die AGB der Kooperationspartner.

§ III 4 Abschluss des Nutzungsvertrages und Registrierung/ Nutzungsberechtigung

4.1 Eine Inanspruchnahme der Leistungen der Plattform mit Registrierungspflicht bedarf des
Abschlusses eines Nutzungsvertrags. Dieser kommt durch den Antrag auf Registrierung des
Nutzers und die Registrierung des Nutzers durch villermuehle.de zustande.
Die Registrierung setzt voraus, dass der Nutzer
– die in der Anmeldungsmaske abgefragten Daten übermittelt („Anmeldung“) und
– entweder eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahre oder eine
juristische Person oder eine Handelsgesellschaft gem. § 6 HGB ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Der Betreiber ist berechtigt, die
Registrierung, d.h. den Abschluss des Nutzungsvertrags, ohne Angabe von Gründen zu
verweigern.

4.2 Mit Ausnahme der Bestellung von Waren über den „viller muehle shop“ und der Bestellung
von Eintrittskarten für Veranstaltungen ist der Nutzer mit der Registrierung berechtigt, alle

Angebote der Plattform wahrzunehmen.
Die Bestellung von Eintrittskarten über die Plattform setzt z.Zt. noch keine Registrierung
voraus. Die Bestellung ist dennoch verbindlich und es gelten die ausdrücklich genannten
erweiterten Bedingungen ebenso wie diese AGB.

4.3 Die Bestellung von Waren über „viller mühle shop“ setzt zusätzlich voraus, dass der Nutzer
einen Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz hat. Bei Wohnsitz- oder Sitzverlegung in andere
Gebiete entfällt diese Berechtigung. Der Nutzer ist verpflichtet, den Betreiber über einen
solchen Wechsel unverzüglich zu unterrichten.

§ III 5 Widerrufsrecht
Der durch die Annahme des Registrierungsantrags zu Stande gekommene Nutzungsvertrag
kann vom Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Registrierungsmitteilung
schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an Heinz Bömler, Viller 27, 47574
Goch oder per E-Mail an service@viller-muehle.de zu senden. Im Betreff sollte „Widerruf
Registrierung villermuehle.de“ angegeben werden. Zur Fristwahrung genügt, dass der Widerruf
rechtzeitig abgesendet wird. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer nicht an
den Nutzungsvertrag und diese AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald der
Nutzer bereits eine Leistung der Plattform in Anspruch genommen hat.

§ III 6 Kündigung

6.1 villermuehle.de hat das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen
zu kündigen und die Registrierung zurückzunehmen. Damit entfällt die Berechtigung zur
Inanspruchnahme der Angebote der Plattform.
Unabhängig davon, wird villermuehle.de insbesondere dann kündigen und die Registrierung
zurücknehmen, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sind,
Registrierungsvoraussetzungen entfallen, gegen die Bestimmungen dieser AGB und der unter
1. aufgeführten besonderen Bedingungen verstoßen wird oder ernstzunehmende Hinweise auf
die Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegen.
Die Registrierung wird dem Nutzer auf der entsprechenden Bestätigungsseite mitgeteilt, die
Kündigung der Registrierung schriftlich oder per elektronischer Post (E-Mail).

6.2 Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
kündigen. Kündigt er, wird villermuehle.de nach Eingang der Erklärung die Registrierung
zurückzunehmen. Die Kündigung ist in Textform schriftlich an Heinz Bömler, Viller 27, 47574
Goch oder per E-Mail an service@viller-muehle.de zu richten.

§ III 7 Individuelles Passwort
Mit der Registrierung erhält jeder Nutzer ein individuelles Passwort. Der Zugang zu
Dienstleistungen auf villermuehle.de ist nur mit diesem Passwort möglich. Der Nutzer darf das
Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche
auszuschließen.
Er ist verpflichtet, villermuehle.de unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren
gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass von ihm nicht befugte Dritte von dem
Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Nutzer nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter
den Zugang zu villermuehle.de ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den
Zugang abgegebenen Erklärungen (z.B. Bestellungen) dem Nutzer zugerechnet. Der Nutzer
haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein
Verschulden trifft.

§ III 8 Datenerhebung, Datenschutz, Gewährleistungsbeschränkung
villermuehle.de wird die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Leistungen erhobenen,
verarbeiteten und gespeicherten Daten des Nutzers nur innerhalb der Viller Muehle Gruppe und
der mit ihr verbundenen Unternehmen gemäß den Datenschutzbestimmungen nutzen und
nicht an Dritte weitergeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete

Verpflichtung besteht oder eine Weitergabe zu Beweiszwecken erforderlich ist.
Bei einer Kündigung von villermuehle.de oder des Nutzers werden dessen Registrierung
zurückgenommen und alle über ihn gespeicherten Daten innerhalb von drei Monaten nach
Eingang der Kündigung bei villermuehle.de gelöscht, sofern die Speicherung nicht zur Erfüllung
und Abwicklung des bestehenden Rechtsverhältnisses oder zu Beweiszwecken erforderlich ist.
villermuehle.de übernimmt keine Gewährleistung für die Sicherheit der Daten
(Chatmitteilungen, Offline-Messages, usw.)

§ III 9 Änderungen und Einstellung von Angeboten der Plattform
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Erbringung der Angebotsleistungen. villermuehle.de behält
sich vor, jederzeit nach freiem Belieben und ohne Angabe von Gründen die Angebote und
URL’s der Plattform zu ändern oder ganz einzustellen. Daraus erwachsen keinerlei Ansprüche
der Nutzer gegenüber villermuehle.de, soweit dies nicht ausdrücklich in den Besonderen
Bedingungen angegeben ist.

§ III 10 Haftung von villermuehle.de
Alle Angaben und Informationen auf villermuehle.de sind ohne Gewähr, villermuehle.de haftet
nicht für die Richtigkeit der Angaben. villermuehle.de haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet villermuehle.de nur dann, wenn die gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). In diesem Fall ist die Haftung auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit die Haftung von villermuehle.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von villermuehle.de.

§ III 11 Nutzungsrechtseinräumung

11.1 Sofern ein Nutzer einen urheberrechtrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag
(Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt, z.B. in die Community-Angebote wie Foren,
Gästebücher, Kommentare, Newsletter von villermuehle.de, Kommentare in villerblogs oder
Fotos und Texte in die Community räumt er villermuehle.de damit unentgeltlich das Recht ein,
den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt auf allen Seiten der Plattform,
an die der Beitrag gesendet wurde, zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu
verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Das Material (Text, Bild, etc.) wird nur auf
der Plattform veröffentlicht, an die es geschickt oder in die es geladen wurde, es sei denn, die
Abbildung dient der redaktionellen Verlinkung. Eine Verwendung zu Werbezwecken (Anzeigen)
findet erst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Urheber und dessen Genehmigung statt.
Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei
villermuehle.de und den genannten Unternehmen.

11.2 Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit
eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.

11.3 Der Nutzer stellt villermuehle.de von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen
villermuehle.de und mit villermuehle.de verbundenen Unternehmen, deren gesetzlichen
Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund der Nutzung der unter 11.1 eingeräumten
Rechte geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch bei villermuehle.de, seine
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ III 12 Inhalte & Haftung
Es besteht keine Prüfungspflicht von villermuehle.de für die Beiträge der
Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung

12.1 villermuehle.de ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit
der Beiträge der Nutzer insbesondere im Community-Bereich zu überprüfen.

12.2 Der Nutzer haftet dafür, dass die auf Grund Inanspruchnahme der Plattform bei
www.villermuehle.de und den anderen unter 1. genannten ULR geladenen, gespeicherten,
verbreiteten, öffentlich zugänglich gemachten, präsentierten und veröffentlichten Inhalte, und
falls darin Verweise auf andere Seiten enthalten sind, die Inhalte dieser Seiten nicht verstoßen
gegen
– Rechte Dritter und/oder
– gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder
– die Umgangsformen und Verhaltensregeln im Internet (Netiquette, Chatiquette) und/oder
– die guten Sitten
Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte mit Hilfe der Angebote von villermuehle.de laden,
speichern, verbreiten, präsentieren, öffentlich zugänglich machen, veröffentlichen und auf sie
verweisen oder verlinken, die
– Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können
und/oder
– als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, pornografisch, belästigend, für Minderjährige
ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder als sonst
verwerflich anzusehen sind, und/oder
– Viren, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes oder
unaufgeforderte Massensendungen (so genannte „Spam“) enthalten oder darstellen, und/oder
– zur Teilnahme am Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und Gratisaktien-Aktionen auffordern
und/oder kommerzielle oder sonst werbliche Zwecke verfolgen.
Vorstehendes gilt u.a. für die im Rahmen von villerblogs, der Community und bei
villermuehle.de un anderen o.g. URL ́s eingestellten Kommentare, Beiträge und Fotos.

12.3 Der Nutzer stellt villermuehle.de von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen
villermuehle.de, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund eines
vom Nutzer auf der Plattform verbreiteten und öffentlich zugänglich gemachten Inhalts geltend
gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch bei villermuehle.de, seine gesetzlichen
Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten der Rechtsverteidigung.

§ III 13 Löschung von Beiträgen
villermuehle.de und ihre Administratoren sind berechtigt, jederzeit nach ihrem alleinigen
Belieben einzelne Beiträge oder von Teilen von Beiträgen der Nutzer zu löschen. Unabhängig
von dem vorgenannten Recht, wird villermuehle.de Inhalte entfernen, die gegen Ziff. 12.2
verstoßen. Inhalte im Sinne dieser Norm sind auch Software und sonstige Dateien und
Verweise auf andere Inhalte. Ein Anspruch des Nutzers auf eine solche Maßnahme, auch im
Hinblick auf Beiträge Dritter, besteht jedoch nicht. villermuehle.de wird die Nutzer im Regelfall
über die Löschung ihres Beitrages informieren. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Information
besteht nicht.

§ III 14 Vergütung
Die Nutzung der Inhalte und Angebote von villermuehle.de und der unter 2. genannten
websites ist bis auf weiteres unentgeltlich.
villermuehle.de behält sich vor, die Preise und damit verbunden Leistungen der Community
ohne Angabe von Gründen jederzeit erstmalig zu erheben, zu ändern und zu erhöhen. Eine
Ankündigung erfolgt rechtzeitig per E-Mail.
Dem Nutzer steht das Recht zu, zum angekündigten Termin der Preisänderung zu kündigen.
Die Preisänderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er die Community nach Inkrafttreten

der neuen AGB weiterhin nutzt oder – sofern keine Nutzung stattfindet – nicht innerhalb von
einem Monat nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.

§ III 15 Schlussbestimmungen
Mitteilungen von villermuehle.de an den Nutzer erfolgen per E-Mail. Die Nutzer erklären sich
einverstanden, dass sie von der villermuehle.de über Neuerungen jeglicher Art der Plattform
per E-Mail informiert werden können.
Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist,
ist das angezeigte Server-Datum und die angezeigte Server-Zeit von villermuehle.de
ausschlaggebend.
villermuehle.de ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen jederzeit ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen. Auf alle Verträge zwischen villermuehle.de und den Nutzern
ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Für Nutzer, die Kaufleute sind, wird die Zuständigkeit der Klever Gerichte vereinbart. Diese
Zuständigkeit gilt auch für Nicht-Kaufleute, sofern sie gemäß der deutschen
Zivilprozessordnung und der EuGVÜ vereinbart